Tipps im Unfallfall

1. Bei einem Unfall sichern
Sie die Unfallstelle, Zeugen, Notruf, Polizei u.a., bis hin zur Nachweisführung der Adressen eines evtl. Unfallbeteiligten und seiner Versicherung, ab.

2. Schadenansprüche bei einem Unfall
Schadenansprüche, die durch einen Unfall entstanden sind, sollten Sie möglichst schnell bei der gegnerischen und der eigenen Haftpflichtversicherung melden.
Die genaue Schadenshöhe sollten Sie in unserer Fachwerkstatt bestimmen lassen, zu mal wir mit unserem Schadensachverständigen schnell für Sie und unbürokratisch zusammen arbeiten.
Wenn der verursachte Schaden über 750,00 € liegt, oder gar den Wert des Autos übersteigt, ist immer ratsam einen Kfz-Sachverständigen über uns zu beauftragen.

3. Unfall-Was tun?

Tipps für Autofahrer
Wir möchten Ihnen nachfolgende Tipps zur Unfallschadenregulierung mit unserer Werkstatt, Versicherung, Schadensgutachter usw. geben:
  • Ihr Recht: Sie können die Werkstatt selbst bestimmen (Haftpflichtschaden)
Sie dürfen Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt (also bei uns) reparieren lassen - Versicherungen haben kein Recht, Ihnen eine andere Werkstatt vorzuschreiben. Wer das ganze Jahr einen guten Service für Sie leistet, wird das auch im Falle eines Unfalls tun.
Ihre vertraute Werkstatt garantiert Ihnen eine technisch einwandfreie Reparatur und damit die Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeuges.


Also: Bestimmen Sie die Reparaturwerkstatt selbst!
  • Ihr Recht: Sie können bei einem unabhängigen Sachverständigen ein Gutachten in Auftrag geben! (Haftpflichtschaden)
Es steht Ihnen grundsätzlich frei einen Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung und zur Feststellung von Schadensumfang, Schadenshöhe, Wertminderung, Restwert, Widerbeschaffungswert und voraussichtlicher Reparaturdauer zu beauftragen.
Die Kosten für das Gutachten hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu übernehmen.

Das erstellte Gutachten  kann auch als Grundlage Ihrer Abrechnung mit der Versicherung dienen, wenn Sie z.B. Ihr Fahrzeug nicht reparieren lassen wollen, sondern stattdessen mit dem von der Versicherung ausgezahlten Geld ein anderes Fahrzeug erwerben wollen.

Wenn Sie keinen Sachverständigen kennen, hilft Ihnen unsere Werkstatt bei der Auswahl eines unserer Sachverständigen, die seit Jahren mit uns tätig sind.
Aber: Liegt von vornherein erkennbar nur ein sogenannter Bagatellschaden vor (Schadenshöhe- je nach Gerichtsbezirk- nicht höher als ca. 500,00 € - 770,00 €) werden die Kosten für das Gutachten grundsätzlich nicht von der Versicherung des Unfallgegners übernommen. Bei einem Bagatellschaden reicht in der Regel als Schadensnachweis eine Reparaturkalkulation Ihrer Fachwerkstatt aus, also von uns!

Rufen Sie uns an unter Tel. 0381 8111122 oder unseren Notdienst und wir helfen gerne.


Ihre Ansprechpartner sind:

Verkaufsberater und Kfz-
Meister Herr Udo Wende
Geschäftsführer
Obering. Karl-Heinz Krüger

Klicken Sie "HIER" oder rufen Sie uns an: 0381 / 8111122 oder Fax: 0381 / 8111123
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!