Reifengarantie

- Alle bei uns im Autohaus käuflich erworbenen Neureifen haben eine Hersteller- Reifen-Garantie. Die Reifengarantie des Herstellers bzw. Lieferanten gilt entsprechend den Hersteller- und Lieferanten-Garantiebedingungen. Die Reifengarantie bei Neureifen gilt nicht für selbst verursachte Schäden bzw. durch Dritte verursachte Schäden.
- Sie können eine Extra-Garantie, eine „Reifengarantie“ bis zu 24 Monaten für alle Beschädigungen an den Reifen bzw. für Schadenersatz wie z. B. für Vandalismus, Einfahren von Gegenständen, Bordsteinschäden u. a. abschließen, falls diese Schäden nicht in Ihrer üblichen Verordnung enthalten ist.
Die Höhe des Schadenersatzes mit dieser Reifengarantie, richtet sich nach dem „Verschleißwert“,
nach der „Restprofiltiefe“ des beschädigten Reifens. z. B. Restprofiltiefe 5 bis 5,9mm = 40% Ersatzanspruch pro Reifen.
![]() | Für alle Fragen zur „Reifengarantie“ fragen Sie unseren „Verkaufs- und Versicherungsberater“ Kfz-Meister Udo Wende. |
Ihre Ansprechpartner sind:
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| Verkaufsberater und Kfz- Meister Herr Udo Wende |
Geschäftsführer Obering. Karl-Heinz Krüger |
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